AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Anbieters

1. Anbieterkennzeichnung

1.1. Veranstalter:
Jugendgemeinderat Villingen-Schwenningen
Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats
Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport
Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Rietstraße 8
78050 Villingen-Schwenningen
und
Richmountain Entertainment
Michael Reichenberger
Mannheimer Straße 29
78048 Villingen-Schwenningen

im Folgenden nur noch „die Veranstalter“ genannt.

Die nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Veranstaltungen der Anbieter. Die AGB´s gelten zwischen dem/ der Käufer/Inn einer Eintrittskarte (nachfolgend „Besucher“ genannt) und den Veranstaltern. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden der/die Käufer/Inn sowie die Veranstalter Vertragspartner.
Die hier genannten AGB´s sind Bestandteil des Besuchervertrages: dieser Vertrag kommt durch den Erwerb einer Eintrittskarte und/oder mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande.

2. Programm

2.1. Beginn und Ende der Veranstaltung
Es gelten die Angaben der einzelnen Veranstaltungen.

3. Eintrittskarten

3.1. Vertragsschluss
Mit Erwerb einer Eintrittskarte werden Besucher, sowie der Veranstalter Vertragspartner.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist limitiert. Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt an den genannten Vorverkaufsstellen und den ausgewiesenen Online-Shop´s. Möglicherweise können übriggebliebene Eintrittskarten an der Abendkasse erworben werden. Aufgrund der starken Nachfrage wird dringend empfohlen eine Eintrittskarte im Vorverkauf zu erwerben. An den auf der Veranstaltungs-Website genannten Vorverkaufsstellen kann nur die von der Vorverkaufsstelle angegeben Zahlungsart akzeptiert werden. Der Vorverkauf über den Online-Shop erfolgt über die üblichen Zahlungsarten des Besuchers.
Eintrittskarten werden möglicherweise auch über externe Anbieter angeboten. z.B. das Ticketportal www.eventim-light.com oder www.eventim.de. Bei der Kaufabwicklung über externe Anbieter beachten Sie bitte die jeweiligen AGB der der Ticketportale.

3.2. Preise für eine Eintrittskarte
a) Eintrittspreise im Vorverkauf an den genannten Vorverkaufsstellen:
Alle Preisangaben gelten jeweils inkl. MwSt. und Gebühren.
b) Berechtigung zur Preisermäßigung:
Tickets mit Preisermäßigung (z.B. für Studierende, Schüler, Azubis, Bufdis, Menschen mit Behinderung) im Angebot, können am Eingang des Veranstaltungsgeländes nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis genutzt werden. Die Berechtigung zur Nutzung der Preisermäßigung wird am Eingang zur jeweiligen Veranstaltung überprüft. Bei fehlendem Nachweis über die Berechtigung zur Preisermäßigung muss der Differenzbetrag zum Ticketpreis ohne Preisermäßigung am Eingang der jeweiligen Veranstaltung nachträglich entrichtet werden.

3.3. Verbot der gewerblichen Weiterveräußerung
Es ist verboten, die erworbenen Eintrittskarten gewerblich weiterzuverkaufen. Auch privat dürfen erworbene Eintrittskarten nicht zu einem höheren Preis als den angegebenen Eintrittspreis (inkl. Gebühren) verkauft werden. Eine Verlosung von Eintrittskarten ist ebenfalls untersagt. Es sei denn der Veranstalter erteilt ausdrücklich und schriftlich eine Zustimmung für die Durchführung einer Verlosung oder Gewinnspiels. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.

3.4. Kein Ersatz bei Verlust der Eintrittskarte
Bei Verlust einer erworbenen Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet.

3.5. Eintritt ohne Eintrittskarte
a) Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 11 Jahren benötigen keine Eintrittskarte. Sie können das Festival nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen, sofern die Erziehungsberechtigte Person über ein gültiges Ticket verfügt.
b) Besucher ab 80 Jahren benötigen keine Eintrittskarte.
c) Begleitpersonen für Besucher mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B benötigen keine Eintrittskarte. Sie können das Festival nur gemeinsam mit der zu Begleitenden Person und unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B betreten. Der Besucher mit dem Schwerbehindertenausweis benötigt eine ermäßigte Eintrittskarte.

3.6. Kein Widerrufsrecht
Der Kauf von Eintrittskarten über dieses Online-Angebot ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Fernabsatzvertrag. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Bestellungen über dieses Online-Angebot sind nach Zuweisung und Übertragung einer Buchungsnummer bindend.

4. Einlass/ Sicherheitskontrollen

4.1. Altersbeschränkung
a) Besucher von 0 bis einschließlich 11 Jahren erhalten Zutritt zum Veranstaltungsgelände mit einer Erziehungsberechtigten Person.
b) Besucher ab 12 Jahren bis einschließlich 15 Jahren erhalten Zutritt zum Veranstaltungsgelände mit einer erziehungsberechtigten Person oder erhalten Zutritt zum Veranstaltungsgelände mit einer erziehungsbeauftragten Person.
c) Besucher ab 16 Jahren bis einschließlich 17 Jahren erhalten bis 00:00 Uhr Zutritt zum Veranstaltungsgelände oder erhalten Zutritt zum Veranstaltungsgelände mit einer erziehungsberechtigten Person oder erhalten Zutritt zum Veranstaltungsgelände mit einer erziehungsbeauftragten Person.
Die erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person benötigt eine Eintrittskarte, um das Veranstaltungsgelände zu betreten.
d) Besucher ab 18 Jahren erhalten Zutritt zur Veranstaltungsgelände ohne Einschränkungen

Bei Verletzung der Altersgrenze (z.B. durch Betrug) wird ein Hausverbot erteilt. Ein Anspruch auf Ersatz der Eintrittskarte besteht nicht.

4.2. Einlass nur durch gültige Eintrittskarte
Ein Einlass zur Veranstaltung kann nur durch die rechtmäßig erworbene und gültige Eintrittskarte gewährt werden. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.

4.3. Sicherheitskontrolle vor Einlass
Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt durch eine Sicherheitskontrolle des beauftragten Sicherheitsdienstes. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes und Taschenvisitation vorzunehmen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden. Sollte der Besucher damit nicht einverstanden sein, wird der Einlass verwehrt. Ein Anspruch auf die Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

4.3. Zutrittsverweigerung aus wichtigem Grund
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, einem Besucher trotz rechtmäßig erworbener Eintrittskarte den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtige Gründe gelten insbesondere aber nicht abschließend – das Mitführen von verbotenen Gegenständen (allgemein gefährliche Gegenstände; z.B.: Waffen aller Art, Glas, Flaschen, Fackeln, Regenschirme, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen, Megaphone, Fahnenstangen usw.), ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, ein offensichtlich unter Drogeneinfluss stehender Besucher, eine homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Äußerung des Besuchers, das Tragen von Bekleidung radikaler Gruppen und Bands, das Mitbringen von kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenständen aller Art (z.B. Flugblätter, Plakate, Banner, Schilder, Symbole etc.), das Mitbringen von Getränken und Speisen auf die Veranstaltungsfläche (betrifft nicht freiwillig abgegebene Güter am Einlass). Sollte sich eines der o.g. wichtigen Gründe am Einlass eintreten, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

4.4. Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei Versagung des Einlasses
Im Allgemeinen hat der Besucher bei Nichtgewährung des Einlasses das Recht auf die Rückerstattung des Eintrittskartenpreises. Es sei denn, der Einlass wird aus einem der (o.g. in 4.3) wichtigen Gründe nicht gewährt. In einem solchen Fall wird der Eintrittskartenpreis nicht erstattet. Schadensersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich und grob fahrlässig.

4.5. Ausschluss der Beaufsichtigung Aufsichtsbedürftiger
Die Veranstalter übernnehmen durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.

4.6. Haftung für schuldhaft verursachten Schaden
Jeder Besucher haftet für den von ihm schuldhaft verursachtem Schaden.

5. Absage, Verschiebung, Abbruch, Verspätung; Programmänderung der Veranstaltung

5.1. Rückerstattungsanspruch für Eintrittspreis bei Absage vor Beginn
Muss die Veranstaltung vor Beginn abgesagt werden und ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins, hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des Grundpreises ohne bereits angefallene Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren, Servicegebühren, Bearbeitungsgebühren, Versandgebühren.

5.2. Verschiebung der Veranstaltung bei Gefahr für Leib, Gesundheit oder Leben vor Beginn der Veranstaltung
Sollte Gefahr für Leib, Gesundheit oder Leben der Besucher, Künstler oder Personals darstellen, wird die Veranstaltung – vor Beginn- verschoben. In einem solchen Fall –Verschiebung der Veranstaltung vor Beginn- oder aus anderen Gründen – höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder gerichtliche Entscheidung- bestehen keine Schadensersatz- oder Rückvergütungsansprüche. Es sei denn dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

5.3 Absage der Veranstaltung bei Gefahr für Leib, Gesundheit oder Leben nach Beginn
Sollte Gefahr für Leib, Gesundheit oder Leben der Besucher, Künstler oder Personals bestehen, wird die Veranstaltung – nach Beginn- abgesagt. In einem solchen Fall – Absage der Veranstaltung nach Beginn – oder aus anderen Gründen – höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder gerichtliche Entscheidung, bestehen keine Schadensersatz- oder Rückvergütungsansprüche. Es sei denn dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

5.4. Verlegung der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.
a) räumliche Verlegung: innerhalb der gleichen oder zumindest benachbarten Stadt
b) zeitliche Verlegung: nächster Tag oder das nächste Wochenende bzw. soweit die hindernden Umstände noch anhalten, auch bis zu einem späteren Zeitpunkt. Jedoch höchstens 16 Monate nach dem ursprünglichen Termin.

5.5. Bekanntgabe der Verlegung
Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seinen Internetauftritt www. chiliconculture.de und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Facebook/Instagram-Präsenz bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Internetpräsenz des Veranstalters empfohlen.

5.6. Änderungen/Verspätungen des Programms
Bei Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich in seinen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmedien bekannt geben.

6.Lautstärke, Hörschutz, Licht

6.1. Ausschluss der Haftung für Hörschäden
Dem Besucher ist bewusst, dass bei den vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen eine erhöhte Lautstärke, insbesondere im vorderen Bereich der Bühne/n herrscht. Hierbei besteht die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden und insbesondere Hörschäden. Der Veranstalter sorgt durch die technische Ausstattung und Lautstärkenbegrenzung, dass der Besucher keinen Schaden annimmt. Der Veranstalter empfiehlt dem Besucher dennoch grundsätzlich Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere bei einem Aufenthalt in der Nähe der Beschallungsanlage am Bühnenbereich. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.

6.2. Gehörschutz bei Kindern
Kinder bis einschließlich 12 Jahre erhalten nur Zutritt zum Veranstaltungsgelände, sofern sie einen adäquaten Gehörschutz tragen.

6.3 Flackerndes Licht
Während der Veranstaltung kann es zu Stroposkopischen Effekten durch die Lichtanlage kommen.

7.Hausrecht, Verbote

7.1. Hausrecht des Veranstalters
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.

7.2. Verbot der gewerblichen Betätigung der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände
Dem Besucher sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Veranstaltungsgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.

7.3 Verbot von Pogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing
Pogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing und das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen oder Ähnliches ist strengstens verboten.

7.4. Kein Zutritt für Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

7.5. Verweis vom Veranstaltungsgelände
Sollte ein Veranstaltungsbesucher gegen die in diesen AGB´s genannten Verbote (sowie Ziff. 8.1., 8.2., 9.1, 9.2, 9.4, 9.5 etc.)) verstoßen, kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Ein Anspruch auf die Erstattung des Eintrittskartenpreises sowie Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

7.6. Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte/das Eintrittsbändchen ihre Gültigkeit. Ein Wiedereintritt ist nur dann gestattet wenn der Besucher vor Austritt unter Nennung eines Grundes

8. Getränke und Lebensmittel

8.1. Mitbringen von Getränken und Behältnissen
Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten.

8.2. Vertragsschluss beim Erwerb von Speisen und Getränken
Beim Kauf von Speisen und Getränken bestehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zu dem jeweiligen Gastronomen.

9. Fotos, Aufnahmegerät

9.1. Fotografieren während der Veranstaltung
Das Fotografieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und kleinen Taschenkameras für den privaten Gebrauch erlaubt.

9.2. Verbot des Fotografierens für den nicht-privaten Gebrauch
Foto-, Film-, oder andere Aufnahmegeräte die nach Ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters verboten. Erst nach schriftlicher Freigabe durch dem Veranstalter darf dieses dann auf der jeweiligen Veranstaltung verwendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen.

9.3 Verweigerung des Eintritts wegen Mitnahme nicht zugelassener Geräte
Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt verweigern, soweit der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

9.4. Gewerbliche Bild- und Tonaufnahmen
Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung bleibt die Geltendmachung eines Schadens vorbehalten.

9.5 Bild-, Ton-, Bildtonaufnahmen
Der Veranstaltungsbesucher erklärt sich mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden, dass der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Aufnahmen dürfen insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien -eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern- sowie zur Bewerbung der Veranstaltung und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

10. Haftung

10.1. Keine Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Sachen
Der Veranstalter hält keine Garderobe oder sonstige Aufbewahrungsmöglichkeiten vor. Der Veranstalter haftet daher nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.

10.2. Parken auf eigene Gefahr
Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Das Abstellen von Fahrrädern etc. erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei ggf. angebotenen Shuttlebussen ist der Besucher selbst verantwortlich und haftet für grob fahrlässiges Verhalten.

10.3. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter, seine Erfüllungsgehilfen oder seine gesetzlichen Vertreter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.4. Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit, sowie für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Eine wesentliche Vertragsverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

11. Datenschutz
Sie Datenschutzerklärung

12.Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

12.1. Gerichtsstandsvereinbarung
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2. Änderung der AGB
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

12.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

12.4 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 18.09.2023